Praktika

Der gesetzliche Rahmen

Obwohl Jugendliche, die die Pflichtschule verlassen, gesetzlich das Recht haben, eine Lehre zu beginnen, zeigt die tatsächliche Praxis, dass nur 10% der Auszubildenden direkt nach der Pflichtschule ihre FaBe-Ausbildung beginnen. Dies liegt daran, dass eine große Mehrheit der Kindertagesstätten den Praktikanten ein Jahr lang arbeiten sehen möchte, bevor sie ihn als Auszubildenden einstellen.

Es ist wichtig zu wissen, dass im Kanton Freiburg die Richtlinien der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) besagen, dass die maximal 12 Monate dauernde Hospitation von derselben Person nur einmal im Kanton absolviert werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich die Einrichtung auch dazu, einen Lehrling auszubilden. (GSD, 2017, S.20).

Darüber hinaus heißt es in den Normen der GSD Jeder Praktikant, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wird zu 50 % seiner tatsächlichen Anwesenheitszeit auf die Quote des Hilfspersonals angerechnet. Daher suchen einige Einrichtungen hauptsächlich nach volljährigen Praktikanten.


 

Was Sie beachten sollten

Die Kinderkrippen erhalten mehr Bewerbungen von Praktikanten, als sie Plätze haben.

Da es nur möglich ist, ein einjähriges Praktikum zu absolvieren und das Praktikum in vielen Einrichtungen eine Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildender ist, sollten Praktikanten auf die folgenden Punkte achten.

Bevor Sie sich als Praktikant verpflichten, vergewissern Sie sich, dass :

  • Im nächsten Jahr wird ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen;
  • Sie sind nicht mehrere Praktikanten, die um denselben Ausbildungsplatz konkurrieren;
  • Sie für das Praktikum bezahlt werden;
  • Sie haben während Ihres Praktikums eine Bezugsperson und werden regelmäßig beurteilt;
  • Sie erhalten ein Praktikumszeugnis, das alle Aktivitäten beschreibt, die Sie während des Praktikums durchgeführt


 

Die Empfehlungen der FKV

Im Jahr 2022 hat die FKV eine Untersuchung zur Situation von Praktikanten durchgeführt, die hier zu finden ist.

Darüber hinaus empfehlen wir unter anderem Folgendes:

  • Die Anzahl der Auszubildenden pro Gruppe auf zwei zu begrenzen, einschliesslich der Lernenden und anderer Arten von Praktikanten (in der Berufsmaturität, Vorpraktikanten für HF- und FH-Ausbildungen und Praktikanten in der Ausbildung zum/zur Kindererzieher/in HF).
  • Begrenzen Sie die Anzahl der Vorpraktikanten auf die Anzahl der verfügbaren Lehrstellen im nächsten Jahr.
  • Keine Praktikantin/keinen Praktikanten einstellen, die/der bereits ein einjähriges Praktikum in einer anderen Institution absolviert hat.
  • Ein genaues Verfahren für die Vergabe von Lehrstellen in der Institution festlegen.
  • Jedem Praktikanten/jeder Praktikantin einen Ausbilder/eine Ausbilderin zuweisen.
  • Über Richtlinien für die Betreuung und Orientierung des/der Praktikanten verfügen.

Unsere gesamten Empfehlungen zum Thema Praktikanten finden Sie hier.

 

Adresse

Freiburger Krippenverband
MIC – Route de l’ancienne papeterie 220
1723 Marly

Wir kontaktieren

info@crechesfribourg.ch

078 862 08 28

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