Obwohl Jugendliche, die die Pflichtschule verlassen, gesetzlich das Recht haben, eine Lehre zu beginnen, zeigt die tatsächliche Praxis, dass nur 10% der Auszubildenden direkt nach der Pflichtschule ihre FaBe-Ausbildung beginnen. Dies liegt daran, dass eine große Mehrheit der Kindertagesstätten den Praktikanten ein Jahr lang arbeiten sehen möchte, bevor sie ihn als Auszubildenden einstellen.
Es ist wichtig zu wissen, dass im Kanton Freiburg die Richtlinien der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) besagen, dass die maximal 12 Monate dauernde Hospitation von derselben Person nur einmal im Kanton absolviert werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich die Einrichtung auch dazu, einen Lehrling auszubilden. (GSD, 2017, S.20).
Darüber hinaus heißt es in den Normen der GSD Jeder Praktikant, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wird zu 50 % seiner tatsächlichen Anwesenheitszeit auf die Quote des Hilfspersonals angerechnet. Daher suchen einige Einrichtungen hauptsächlich nach volljährigen Praktikanten.
Die Kinderkrippen erhalten mehr Bewerbungen von Praktikanten, als sie Plätze haben.
Da es nur möglich ist, ein einjähriges Praktikum zu absolvieren und das Praktikum in vielen Einrichtungen eine Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildender ist, sollten Praktikanten auf die folgenden Punkte achten.
Bevor Sie sich als Praktikant verpflichten, vergewissern Sie sich, dass :
Im Jahr 2022 hat die FKV eine Untersuchung zur Situation von Praktikanten durchgeführt, die hier zu finden ist.
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