Am 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass die Kantone den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, rückwirkend Ausfallentschädigungen für die entstandenen finanziellen Verluste in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 gewähren, gleich wie den privaten Institutionen. Die Kantone, die Ausfallentschädigungen ausrichten, erhalten vom Bund F...
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