Coronavirus: Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Von der öffentlichen Hand betriebene Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

24 Februar 2021
Image Coronavirus: Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Von der öffentlichen Hand betriebene Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

Am 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass die Kantone den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, rückwirkend Ausfallentschädigungen für die entstandenen finanziellen Verluste in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 gewähren, gleich wie den privaten Institutionen. Die Kantone, die Ausfallentschädigungen ausrichten, erhalten vom Bund Finanzhilfen.

Die neue Bestimmung übernimmt die gleichen Rahmenbedingungen wie für die privaten Institutionen, das heisst, es gelten die gleiche Entschädigungsdauer und die gleiche Bundesbeteiligung (33 Prozent der Kosten). Wird die neue Bestimmung vom Parlament gutgeheissen, so wird sich der Bundesrat mit den Kantonen beraten und anschliessend eine Ausführungsverordnung erlassen.

Die Botschaft wird in der Frühjahrssession im Parlament behandelt.

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