Angesichts der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Staatsrat neue Massnahmen ergriffen, die unbedingt nötig sind um das Fortschreiten der Epidemie im Kanton Freiburg zu bremsen. Diese Massnahmen sind seit 4. November 23.00Uhr in Kraft und gelten bis am 30. November 2020. Falls die epidemiologische Situation es erfordert, können sie angepasst und verlängert werden. Das Massnahmenpaket hat weitreichende Folgen für alle Sektoren, einschliesslich für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung und die Offene Kinder- und Jugendarbeit.